SRF nimmt Stellung zur Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» über die Verurteilung aus dem Jahr 1971 des 2011 verstorbenen SRF-Sportreporters Hans Jucker
SRF nimmt Stellung zur Berichterstattung über die Verurteilung des ehemaligen und 2011 verstorbenen SRF-Sportreporters Hans Jucker wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Das Urteil stammt aus dem Jahr 1971, die Handlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit bei SRF. SRF verurteilt jegliche Form sexueller Gewalt sowie Verletzungen der persönlichen Integrität und distanziert sich in aller Form von den gerichtlich dokumentierten Straftaten. Das Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen. SRF, als Medienunternehmen mit öffentlichem Auftrag und Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion, nimmt diese Ereignisse sehr ernst und analysiert den damaligen Umgang von SRF als Arbeitgeberin in diesem Fall sorgfältig. Es wird eine externe Aufarbeitung gestartet. SRF wird allfällige Erkenntnisse aus dem vorliegenden Fall nutzen, um die heute bestehenden Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls weiter zu stärken.