Das sagt SRF: Stellungnahme zum Ehrverletzungsverfahren im Fall «Dadvan Yousuf»
Das Strafverfahren gegen zwei SRF-Journalistinnen im Fall des sogenannten «Krypto-Königs» endet mit einem Strafbefehl. SRF nimmt den Entscheid der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zur Kenntnis, steht aber weiterhin hinter der Berichterstattung. Um den Quellenschutz nicht zu gefährden, verzichtet SRF auf eine Einsprache. Der Kläger hatte nach der Berichterstattung 2022 Anzeige wegen Ehrverletzung erstattet.
SRF steht hinter der Berichterstattung und nimmt den Abschluss des Strafverfahrens durch einen Strafbefehl zur Kenntnis. Bei einem Ehrverletzungsverfahren liegt der Entlastungsbeweis bei den Medienschaffenden. Dies steht mitunter in einem Spannungsfeld mit dem Quellenschutz. Im vorliegenden Fall kann SRF keine weiteren Informationen ins Verfahren einbringen, ohne die Quelle zu gefährden. Aus diesem Grund wird auf eine Einsprache verzichtet. SRF schützt Informantinnen sowie Informanten und gibt Quellen vertraulicher Informationen auch gegenüber Strafbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte etc.) nicht preis (Publizistische Leitlinien SRF 9.10). Die Journalistinnen haben ihre Informationen nach den Vorgaben der Publizistischen Leitlinien von SRF und den Regeln des journalistischen Handwerks sorgfältig und eingehend überprüft. Aus medienethischen Überlegungen war SRF nicht bereit, weitere Informationen preiszugeben, die den Quellenschutz gefährdet hätten.
Berichterstattung im Februar 2022
SRF hatte im Februar 2022 über den sogenannten «Krypto-Milliardär» Dadvan Yousuf berichtet. Dieser erstattete in der Folge Anzeige wegen Ehrverletzung gegen zwei SRF-Journalistinnen. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat stellte das Verfahren am 9. Mai 2023 ein. Die Staatsanwaltschaft kam klar zum Schluss, eine Rechtsverletzung durch die SRF-Journalistinnen liege nicht vor. Der Privatkläger legte dagegen Beschwerde ein. Das Obergericht des Kantons Zürich beurteilte den Sachverhalt in der Folge anders als die Staatsanwaltschaft und wies das Verfahren mit der Begründung an ebendiese zurück, den Journalistinnen sei der Entlastungsbeweis nicht gelungen.