«Kassensturz»: Kantonswechsel bei Heimeintritt kann zu Überschuldung führen

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«Kassensturz»: Kantonswechsel bei Heimeintritt kann zu Überschuldung führen

Wer beim Heimeintritt den Kanton wechselt, kann in finanzielle Not geraten. Denn je nach Kanton liegen die Heimkosten weit über den Ergänzungsleistungen. Weitere Themen: Kinder-Velositze im Test und Serie «50-Jahre-Kassensturz». Moderiert wird die Sendung von André Ruch.

Kantonswechsel bei Heimeintritt kann zu Überschuldung führen 
Wer beim Eintritt in ein Pflege- oder Altersheim den Kanton wechselt, kann in finanzielle Not geraten. Denn: Die anrechenbaren Heimkosten und die Ergänzungsleistungen variieren zwischen 84 und 268 Franken – je nach Kanton. «Kassensturz» zeigt: Wenn jemand aus einem Kanton mit tieferen Tarifen in einen Kanton mit höheren zieht, kann das für die Familie sehr teuer werden.  

Expertenchat zum Thema Heimfinanzierung
Expertinnen und Experten beantworten im «Kassensturz»-Chat ab 21.00 Uhr bis 22.30 Uhr Zuschauer-Fragen zu Alters- und Pflegeheimen. Zum Beispiel: Ab wann sollte ich mich mit einem Heimeintritt befassen (als Direktbetroffene oder als Angehöriger)? Wie bereite ich einen Heimeintritt vor? Was gilt, wenn ich meine Eltern aus dem Ausland in ein Schweizer Heim bringen möchte? 

Kinder-Velositze im Test: Rüttelbecher und blutige Finger
Das Risiko fährt immer mit bei einem Kind auf dem Fahrrad - ein sicherer Kindersitz ist deshalb eine gute Investition. «Kassensturz» lässt 16 Modelle von Profis testen. Fazit: Bei einigen Sitzen rüttelt es die Kinder durch, andere fallen wegen verbotener Schadstoffe in den Gurtpolstern durch. Und bei einem Modell holen sich die Tester blutige Finger.  

50 Jahre «Kassensturz»: Einsätze mit versteckter Kamera
Die Serie «50 Jahre Kassensturz» zeigt Höhepunkte und Amüsantes aus fünf Jahrzehnten. Zum Jubiläum kommentieren Persönlichkeiten Beiträge, die heute noch zu reden geben oder zum Schmunzeln anregen. In dieser Sendung: Versteckte Kamera – dank ihr überführt Kassensturz immer wieder dubiose Geschäftsleute. Diese Methode an der Grenze des Erlaubten hat zwischenzeitlich die höchsten Gerichte beschäftigt.

Ausstrahlung: Dienstag, 3. September 2024, 21.10 Uhr, SRF 1
 

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Ausstrahlung
Dienstag, 3. September 2024, 21.10 Uhr, SRF 1

Publiziert am
Montag, 2. September 2024

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srf.ch/srf-1

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