«DOK-Serie»: Schweizer Verbrechen im Visier – Psychoterror Stalking

«DOK-Serie»: Schweizer Verbrechen im Visier – Psychoterror Stalking

Mit Telefonterror zu jeder Tages- und Nachtzeit, wüsten Beschimpfungen oder gar Morddrohungen quälen Stalker ihre Opfer. Thomas Bucheli, der Meteo-Chef von SRF, wurde während zehn Jahren von einer Zuschauerin gestalkt. Nadine K. wurde das Leben über Monate von ihrem Ex-Partner durch massive Nachstellungen und Drohungen zur Hölle gemacht. Das Leiden der Opfer steht in keinem Verhältnis zur Strafe, welche die Täter in der Schweiz in der Regel erwartet. Doch mit den milden Strafen soll bald Schluss sein.

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Thomas Buchelis jahrelange Odyssee begann im Jahr 2002. Damals beschwerte sich eine Zuschauerin regelmässig bei Meteo. Als Meteo-Chef  suchte er das Gespräch mit der Frau, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Das war ein Fehler. Die Frau begann, Thomas Bucheli mit Mails und Telefonanrufen zu bombardieren, erst nur bei der Arbeit. Doch mit der Zeit machte die Stalkerin auch vor seiner Familie und seinem Zuhause keinen Halt mehr. Im Film von Fiona Strebel schildert Thomas Bucheli, was er und seine Familie wegen der jahrelangen massiven Belästigungen durchgemacht haben.

 

Oft sind es Fälle von Prominenten-Stalking, die in den Medien thematisiert werden. Doch es kann jeden und jede treffen: 80 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen, und über die Hälfte von ihnen werden von ihrem Expartner gestalkt. Dass man sich bei einer Trennung einmal im Ton vergreift oder auch einmal nachts ein SMS schreibt, sei normal, betont der renommierte Stalking-Experte Jens Hoffmann. «Doch Stalker sind komplett obsessiv, sie haben nichts anderes mehr im Kopf und haben keine Reflexionsfähigkeit. Sie machen immer weiter.»

 

So auch der Expartner von Nadine K. Über Monate terrorisierte er die 40jährige, änfänglich mit beleidigenden Telefonanrufen, Mails und SMS. Doch je mehr Zeit verging, desto bedrohlicher wurde sein Verhalten: Fast täglich lauerte er ihr schon am frühen Morgen vor ihrem Haus auf, verfolgte sie zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Auto, schickte ihr anonyme Drohbriefe und Drohmails. Nadine K. getraute sich kaum noch aus dem Haus, und dann nur mit einem Pfefferspray bewaffnet. «Das Problem ist, wenn die Aggression steigt, wenn die Drohungen immer gefährlicher werden. Je weiter sich der Stalker entwickelt, desto höher ist das Risiko einer Gewalttat», warnt Stalking-Experte Jens Hoffmann im Film.

 

Aus Angst vor ihrem Exfreund, aber auch aus Angst davor, dass ihr die Polizei nicht glaubt, zögerte Nadine K. lange, Anzeige zu erstatten. Sie nahm sich jedoch die Tips von der Internetseite der Stadtpolizei Zürich zu Herzen und begann, ein Stalking-Tagebuch zu führen und akribisch Beweise zu sammeln. «Gerade bei Stalking ist die Beweisfrage sehr schwierig», sagt Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger im Film. Es sei deshalb wichtig, dass Opfer alles Vorgefallene dokumentieren.

 

Beweise müssen Stalking-Opfer auch in anderen Ländern sammeln. Doch in der Schweiz gibt es im Gegensatz zum benachbarten Ausland keinen eigenen Stalking-Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Viele, die beruflich mit Stalking zu tun haben, finden, dies müsse sich ändern. Der Film geht denn auch der Frage nach, wie Stalking-Opfer in der Schweiz in Zukunft besser geschützt werden können.

 

Die Liste der Delikte von Nadine K.s Stalker ist lang: unter anderem Drohung, Nötigung, Beschimpfung, Hausfriedensbruch und Tätlichkeit. Doch er erhielt lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Dies sei in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking ein grosses Problem, unterstreicht Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger im Film. Gerade bei solchen Tätern sei es wichtig, sie spüren zu lassen, dass das, was sie getan haben, etwas Gravierendes ist. Die Abschaffung der bedingten Geldstrafe hat der Bundesrat bereits 2012 verabschiedet. Wann die Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft tritt, ist noch offen.

 

Im Fall von Thomas Buchelis Stalkerin erkannte das Bezirksgericht Zürich im Juni 2012 auf mehrfache Nötigung. Da ihr das psychiatrische Gutachten eine paranoide Schizophrenie attestierte und sie deshalb schuldunfähig sei, ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme in einer psychiatrischen Klinik an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stalkerin hat Berufung ans Obergericht des Kantons Zürich eingereicht. Ihr Anwalt verlangt für sie einen Freispruch, die sofortige Entlassung aus der psychiatrischen Klinik sowie eine Genugtuung in der Höhe von einer halben Million Franken.
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Ausstrahlung
Mittwoch, 7. August 2013, 20.55 Uhr, SRF 1

Publiziert am
Montag, 5. August 2013

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