«DOK-Serie»: Schweizer Verbrechen im Visier – Der Heiler
Das Regionalgericht Bern-Mittelland befand den selbsternannten «Heiler» im März 2013 für schuldig, absichtlich 16 Menschen mit HIV und Hepatitis C angesteckt zu haben. Der ungeheuerliche Fall ist noch nicht abgeschlossen, denn der Verurteilte betont seine Unschuld und hat angekündigt, Berufung einzulegen. Denise Langenegger zeigt in ihrem Film, wie es zum Verdacht kam und weshalb die Ermittlungen sieben Jahre lang dauerten.
Der Fall des einst beliebten Musiklehrers sorgt seit drei Jahren für grosses Aufsehen. Gemäss Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland soll er sich zwischen 2001 und 2005 verseuchtes Blut beschafft und die Opfer mit Spritzen infiziert haben. Der Angeklagte wurde im März 2013 unter anderem wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und wegen Verbreiten menschlicher Krankheiten zu zwölf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Während des Prozesses bestritt der Angeklagte alles und zeigte sich als eine von sich überzeugte Persönlichkeit mit stark manipulativer Wirkung. Da der Angeklagte seine Unschuld beteuert und es keine harten Beweise gibt, kam den Indizien grosses Gewicht zu.
Die Autorin trifft den Musiklehrer und selbsternannten Heiler im Gefängnis. Erstmals nimmt er in einem Fernsehinterview Stellung zu den Anschuldigungen für eine Tat, zu der er – wie er auch hier sagt – gar nicht fähig sei.
Betroffene schildern, wie sie «der Heiler» angesteckt haben soll und wie sich ihr Leben seit der HIV-Erkrankung verändert haben.
Ihre Aussagen, ein phylogenetisches Gutachten, das die enge Verwandtschaft der Virenstämme der Opfer nachweist, sowie ein psychiatrisches Gutachten über den Musiklehrer sind Indizien, die zum erstinstanzlichen Schuldspruch führten.