Stellungnahme zur Teilnahme der Heilsarmee am «Eurovision Song Contest»

Stellungnahme zur Teilnahme der Heilsarmee am «Eurovision Song Contest»

Seit dem Sieg der Heilsarmee an der Schweizer Vorentscheidung für den «Eurovision Song Contest» wurde die Frage laut, ob eine Teilnahme der Gruppe überhaupt möglich sei. SRF liess im Vorfeld der Sendung bei der European Broadcasting Union abklären, ob eine Teilnahme der Heilsarmee grundsätzlich möglich sei. Die EBU wies darauf hin, dass sie nur die von einer Delegation offiziell nominierten Songs und Künstler überprüft.

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Was die Reglementskonformität des Songs der Heilsarmee betrifft, sagt die European Broadcasting Union (EBU), der Veranstalterin des «Eurovision Song Contest», folgendes:

 

«Der Song 'You and Me' entspricht dem Reglement der EBU. Trotzdem ist es klar, dass aus Sicht der EBU ein Auftritt in Malmö nur möglich sein wird, wenn die Band nicht in der offiziellen Uniform der Heilsarmee auftritt. Ausserdem darf der Song nicht unter dem Namen 'Heilsarmee' eingereicht werden. Die EBU-Reference Group wird im Januar überprüfen, ob diese Änderungen entsprechend umgesetzt wurden.»

 

Sven Sarbach, Bereichsleiter Show und Events: «Wir sind froh, dass der Song 'You and Me', den die Zuschauerinnen und Zuschauer am letzten Samstag mit grosser Mehrheit gewählt haben, von der EBU grundsätzlich als reglementskonform akzeptiert wird.»

 

Die Heilsarmee will morgen entscheiden, ob sie unter diesen Umständen an der Teilnahme am «Eurovision Song Contest» 2013 in Malmö festhält.
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Ausstrahlung
Montag, 17. Dezember 2012

Weiterführende Informationen
www.srf.ch/sendungen/eurovision-song-contest

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