SRF passt Publizistische Leitlinien an und führt KI-Richtlinien ein

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SRF passt Publizistische Leitlinien an und führt KI-Richtlinien ein

Per Februar 2024 hat SRF Anpassungen und Ergänzungen in den Publizistischen Leitlinien vorgenommen. Neu enthalten die Leitlinien ein Kapitel zum Umgang mit künstlicher Intelligenz. Für die Nutzung von KI gelten künftig spezifische Handlungsanweisungen.

Die Publizistischen Leitlinien (PLL) bilden die verbindliche Grundlage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei SRF direkt oder indirekt an der publizistischen Arbeit beteiligt sind. Sie sichern die Qualität und Glaubwürdigkeit der Angebote von SRF. Damit sie im Alltag nützlich sind, müssen die PLL regelmässig erneuert werden.

Neues Kapitel zu künstlicher Intelligenz
Kern der jüngsten Überarbeitung ist das neue Kapitel 8 zum Thema künstliche Intelligenz (KI). Darin formuliert SRF sein Selbstverständnis im Umgang mit KI. Dieses orientiert sich an den KI-Grundprinzipien der gesamten SRG: Verantwortung, Transparenz und Vertraulichkeit. Für die praktische Anwendung von KI im Arbeitsalltag hat SRF spezifische Handlungsanweisungen entworfen. Sie regeln in einem ersten Schritt die Nutzung von KI-Anwendungen sowie KI-generierter oder -bearbeiteter Texte, Bilder und Audios. «KI ist gekommen, um zu bleiben. Entsprechend ist es wichtig, dass sich die Mitarbeitenden mit dieser Technologie auseinandersetzen. Gleichzeitig nehmen wir mit den Handlungsanweisungen unsere grosse Verantwortung als öffentliches Medienhaus wahr», sagt Severin Mayrhofer, der die SRF-interne «KI-Ethik-Gruppe» leitet. Die Handlungsanweisungen werden künftig regelmässig aktualisiert und weiterentwickelt.

Keine Grundüberholung der Leitlinien
Die aktuelle Überarbeitung der Publizistischen Leitlinien ist keine Grundüberholung. Wo nötig und sinnvoll hat SRF Feinjustierungen in seinem «Koordinatennetz» vorgenommen:

  • SRF bekennt sich weiterhin klar zu einer diskriminierungsfreien, gendergerechten und inklusiven Sprache. Der Sprachgebrauch wird leicht angepasst, etwa in Bezug auf die Nutzung des geschriebenen Genderdoppelpunkts und des mündlichen Glottisschlags, die bei Formaten für Zielgruppen über 45 Jahre sowie in der SRF News App nicht verwendet werden, aber bei Formaten für jüngere Menschen zum Einsatz kommen können.
  • Vor nationalen Wahlen sind Einzelauftritte von Kandidierenden in Informationssendungen erst ab drei Monaten vor dem Wahltag mit der Chefredaktion abzusprechen. Für Sendungen ausserhalb des Informationsangebots bleibt die Frist bei sechs Monaten.
  • Bei journalistischen Auftritten verzichten SRF-Mitarbeitende grundsätzlich auf das Tragen von ideellen, politischen, religiösen und werblichen Symbolen. Bewilligte Ausnahmen, zum Beispiel in Religionssendungen, digitalen Formaten oder auf sozialen Plattformen sind möglich.
  • In linearen Informationssendungen und Moderationsgesprächen unter SRF-Mitarbeitenden werden alle Personen weiterhin gesiezt. Ansonsten können «Du» oder «Sie» jeweils abgestimmt auf das Format, die Situation und das Zielpublikum eingesetzt werden.

«Die Publizistischen Leitlinien sind die DNA unseres Schaffens. Sie definieren unser journalistisches Selbstverständnis. Um ein Medienhaus für alle zu sein, ist es wichtig, sie regelmässig an die Lebensrealitäten unseres Publikums anzupassen», sagt Beat Soltermann, Leiter der für die Leitlinien verantwortlichen Kerngruppe. Die Publizistischen Leitlinien von SRF sind jederzeit öffentlich einsehbar über publizistische-leitlinien.srf.ch.
 

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Publiziert am
Mittwoch, 14. Februar 2024

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