Das sagt SRF: Stellungnahme zu den Vorwürfen bezüglich der Berichterstattung zur Reform der Verrechnungssteuer

Information

Das sagt SRF: Stellungnahme zu den Vorwürfen bezüglich der Berichterstattung zur Reform der Verrechnungssteuer

Am 17. August 2022 kritisierte die «NZZ» einen Beitrag im «Echo der Zeit» vom 10. August 2022 zur Verrechnungssteuer-Reform, respektive das Korrigendum, das die Sendung am Folgetag publizierte. Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor Radio SRF, nimmt Stellung dazu.

SRF Logo Schweizer Radio und Fernsehen

Richtig ist, dass wir im «Echo der Zeit» vom 10. August 2022 einen Beitrag zur anstehenden Abstimmung über die Verrechnungssteuerreform publizierten, der in seiner Grundaussage nicht korrekt war. Es geht bei der Vorlage nicht um die vollständige Abschaffung der Verrechnungssteuer und deshalb auch nicht um den Ausfall der gesamten Einnahmen, die dem Bund über die diversen Arten von Verrechnungssteuer zukommen. Dass in der Anmoderation zum Beitrag die Zahl der gesamten Einnahmen aus der Verrechnungssteuer genannt wurde, war ein Fehler, für den wir uns entschuldigen möchten. 

Diese Punkte haben wir am Folgetag in der Sendung am gleichen Ort korrigiert. Die Berichtigung lautete wie folgt: «Gestern haben wir an dieser Stelle über die Verrechnungssteuer berichtet, bzw. über die Abstimmung dazu am 25. September. Dazu braucht es noch eine Präzisierung: Bei der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer geht es nicht um die Abschaffung der gesamten Verrechnungssteuer. Und auch nicht um fünf Milliarden Franken, den gesamten Betrag, der im letzten Jahr mit der Verrechnungssteuer eingenommen wurde. Die Vorlage betrifft einzig die Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen, was gemäss einer Schätzung des Finanzdepartementes langfristig Mindereinnahmen von 215 bis 275 Millionen Franken zur Folge hätte.»

Den Begriff «Präzisierung» haben wir verwendet, weil mit der Gesetzesänderung tatsächlich ein Teil der heutigen Verrechnungssteuer abgeschafft werden soll und entsprechend auch Einnahmenausfälle zu erwarten sind. Falsch ist, wir hätten in unserem Korrigendum veraltete Zahlen verwendet, wie das die «NZZ» am 17. August 2022 behauptete. Die Zahlen publiziert das Eidgenössische Finanzdepartement aktuell auf seiner Webseite.

Zusätzlich zur Richtigstellung in der Sendung und auf der Sendungsseite online haben wir den entsprechenden Beitrag vom 10. August 2022 im Nachgang gelöscht. Dies, weil wir im konkreten Fall zum Schluss kamen, der einzelne Beitrag stelle in seiner Grundaussage nicht mehr sicher, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Rückblickend sind wir der Meinung, dass dies ein Fehler war und der Ersatz des Beitrages durch eine korrekte Version die bessere Lösung gewesen wäre.

Dem Vorwurf, auch von weiteren Medien, SRF habe in der eigenen Berichterstattung Schlagseite, widersprechen wir dezidiert. Gerade in der Berichterstattung zu Abstimmungsvorlagen – auch zur Abstimmung über das Verrechnungssteuer-Gesetz – können wir belegen, dass insgesamt beide Seiten zu gleichen Teilen und mit ihren besten Argumenten zu Wort kommen. Das war überdies auch im Beitrag vom 10. August 2022 der Fall, in dem zwei Expertinnen mit kontroversen Standpunkten zu möglichen Auswirkungen der Verrechnungssteuer-Reform zu Wort kamen. 

Die Unabhängigkeit gehört bei SRF zum Fundament der journalistischen Arbeit. Das Publikum kann sich auf unsere professionelle Distanz und unsere journalistische Integrität verlassen. Das ist auch in unseren publizistischen Leitlinien unmissverständlich so festgehalten.

Zurück

Detailinformation

Publiziert am
Donnerstag, 18. August 2022

Bilder

Informationen

Zurück