«DOK-Serie»: Schweizer Verbrechen im Visier – Kampf ums Kind

«DOK-Serie»: Schweizer Verbrechen im Visier – Kampf ums Kind

Im Juni 2005 schmuggelt Isabelle Neulinger aus Lausanne ihren zweijährigen Buben aus Israel hinaus. Die Mutter rechtfertigt die Entführung damit, dass sie den Sohn dem Einfluss ihres ultraorthodoxen israelischen Ehemannes entziehen wollte. Der Film rollt den Fall nochmals auf und lässt in Tel Aviv auch den Vater des entführten Kindes zu Wort kommen, der seinen Sohn seither nie mehr gesehen hat. Ist eine Kindesentführung je gerechtfertigt?

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Bei diesem Kriminalfall geht es nicht um Mord und Totschlag, aber um scheinbar private Ehestreitigkeiten, die für die Betroffenen mit Gefängnisstrafen enden können. Solche Taten können das Leben der betroffenen Kinder auf Jahre hinaus prägen.

 

Shai Shuruk, der Vater des 2005 entführten Noam, lebt heute noch in Tel Aviv. Er war einst einer der begehrtesten Junggesellen in den Bars von Tel Aviv. Dann wurde er über Nacht zum gläubigen Juden, der von seiner Familie ein ultraorthodoxes Leben verlangte – unvereinbar mit den Lebensvorstellungen seiner berufstätigen Schweizer Frau.

 

Isabelle Neulinger hat vor kurzem ein Buch darüber geschrieben, wie ihr Exmann unter dem Einfluss eines charismatischen Rabbiners der jüdischen Gruppierung Chabad vom modernen Lebemann zum religiösen Fanatiker wurde. Im Film kommt jetzt erstmals der Vater des entführten Sohnes zu Wort: ein humorvoller, sensibler Mann, der seinen Sohn seit der Entführung nie mehr gesehen hat. Wie extrem war der Ehemann wirklich, als sich seine Frau zur Flucht entschloss?

 

Kindesentführungen nehmen wegen der vielen binationalen Ehen weltweit zu. Die Anträge auf Kindesrückführungen an die Schweiz, für die das Bundesamt für Justiz zuständig ist, verdoppelten sich in den letzten zehn Jahren. Oft entladen sich kulturell bedingte Paarkonflikte im Kampf ums Kind. Die sogenannte Haager Konvention, der über achtzig Länder angehören, bestimmt, dass Kinder umgehend an den Ort zurückgebracht werden müssen, von wo sie entführt wurden – dies weil die Rückkehr in ein vertrautes Umfeld  mehrheitlich zum Wohl des Kindes ist, das geschützt werden muss. Mithilfe von Interpol werden die vorwiegend weiblichen Täterinnen gesucht und oft auch aufgespürt. Doch nicht selten dauern die anschliessenden Gerichtsstreitigkeiten Jahre.

 

Isabelle Neulinger erreichte 2010 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein historisches Urteil: Das Gericht bezeichnete die Entführung des Sohnes zwar als illegal; es  entschied jedoch, dass die Mutter den Sohn bei sich behalten könne, weil sich der Sohn in der Schweiz eingelebt habe und bei einer Rückkehr nach Israel traumatisiert würde.
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Ausstrahlung
Mittwoch, 31. Juli 2013, 20.55 Uhr, SRF 1

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Weiterführende Informationen
srf.ch/dok-kriminalfaelle

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