«DOK-Serie: Schweizer Verbrechen im Visier» – Chronik eines Missbrauchs

«DOK-Serie: Schweizer Verbrechen im Visier» – Chronik eines Missbrauchs

Ein fachlich hoch geschätzter Schulsozialarbeiter soll in den vergangenen 17 Jahren in verschiedenen Kantonen mehrere Knaben sexuell missbraucht haben. Warum konnte der Mann so lange unentdeckt sein Unwesen treiben, obwohl es immer wieder Gerüchte gab?

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Das Tabu des sexuellen Missbrauchs an Kindern stellt alle Betroffenen und auch die Untersuchungsbehörden vor schwierige menschliche und juristische Probleme.

 

Der neuste Fall von bekannt gewordenem sexuellem Missbrauch an Kindern löste in der Deutschschweiz Entsetzen aus. Der mutmassliche Täter ist kein offensichtlich «böser» Mann, sondern im Gegenteil ein allseits beliebter und sehr kompetenter Schulsozialarbeiter, der über Jahre an verschiedenen Schulen in verschiedenen Kantonen unterrichtet hatte. Alle, auch die Medien, sind auf ihn hereingefallen.

 

Im März 2013 gab die Polizei bekannt, dass eine Mutter in Bern wegen sexueller Übergriffe auf ihren Sohn Anzeige erstattet habe. Bei den darauf folgenden Ermittlungen konnte die Polizei insgesamt 21 Opfer ausfindig machen. Entscheidende Hinweise kamen von einer Polizeibehörde aus dem Ausland, die die Schweizer Behörden auf pädopornographisches Material aufmerksam machte, das in Internetforen getauscht worden war und auf welchem der mutmassliche Täter eindeutig erkannt wurde. Mittlerweile ist der Beschuldigte B. geständig.

 

Wie ist es möglich, dass ein Mensch über 17 Jahre lang Kinder sexuell missbraucht, ohne dass er gefasst wird? Der beschuldigte Schulsozialarbeiter B. sitzt seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Vor einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch zeigt der Fall exemplarisch, wie schwierig es in Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch an Kindern ist, dass die Verbrechen überhaupt ans Licht kommen, und wie lange es dauern kann, bis es zu einer Anklage und am Schluss vielleicht zu einer Verurteilung kommt.

 

Im Falle von B. hatte ein betroffener Vater seit 14 Jahren verschiedene Institutionen vor dem Sozialarbeiter gewarnt, weil er den begründeten Verdacht hatte, dass sein Sohn von B. sexuell missbraucht worden sei. Aber niemand nahm den Verdacht genügend ernst. Erst Anfang 2012 zog sich das Netz um B. zu. Als sich die Gerüchte in der Schweiz und in Deutschland häuften und es in Bern zu einer Anzeige kam, zeigte sich T. B. selber an. Wie die Ermittlungen ergaben, war aber nur die berühmte Spitze des Eisberges an die Oberfläche gelangt.

 

Die betroffenen Behörden erklärten sich deshalb bereit, in diesem bewegenden Film zu zeigen, wo die Schwierigkeiten und Probleme liegen, wenn es um sexuellen Missbrauch an Kindern geht. Die Opferberatungsstelle Castagna schildert, in welche Gewissenskonflikte Betroffene stürzen, wenn ein sexueller Missbrauch im Raum steht, die Fachstelle Limita erklärt, warum der Datenschutz einen kommunalen oder interkantonalen Informationsaustausch erschwert, die Kantonspolizei Bern nimmt Stellung zu den Problemen, die sich bei den Einvernahmen und Ermittlungen stellen, und die für Internetpädophilie zuständige Bundesbehörde Kobik erklärt, welche Hindernisse bei der Ahndung von Internetpädophilie im Internet zu bewältigen sind. Zudem beantwortet Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger die brennenden juristischen Fragen, die sich rund um das Thema stellen.

 

Auch die betroffenen Schulen nehmen Stellung und erklären, weshalb sie den Gerüchten nicht weiter nachgingen. Es stellt sich heraus, dass kaum jemand an der Kompetenz des beliebten Sozialarbeiters zu zweifeln wagte. Selbst B.s langjährige Nachbarn im Berner Oberland, wo er eine Berghütte gemietet hatte und wohin er regelmässig Buben mitnahm, um mit ihnen Wochenenden in der Natur zu verbringen, hatten nicht den leisesten Verdacht.

 

Nun ist die Tarnung aufgeflogen. Sexueller Missbrauch ist verbreiteter, als man meint. Aber nur wenige müssen sich wie B. vor Gericht verantworten. Der Knabe, von dem man annimmt, dass er vor zwölf Jahren missbraucht worden sei, hat nun bei der Polizei ausgesagt. Vor der Kamera äussern mögen sich Vater und Sohn nach wie vor nicht. Zu tief sitzt die Verletzung und Traumatisierung selbst nach zwölf Jahren noch. Das Gericht wird über die Vorwürfe zu entscheiden haben.
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Ausstrahlung
Mittwoch, 24. Juli 2013, 20.55 Uhr, SRF 1

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srf.ch/dok

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