«Kassensturz»-Beitrag erhält Würdigung vom Schweizer Anwaltsverband

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«Kassensturz»-Beitrag erhält Würdigung vom Schweizer Anwaltsverband

Am Donnerstag, 8. Juni 2023, verlieh der Schweizer Anwaltsverband den Medienpreis 2023 in Luzern. Der «Kassensturz»-Beitrag «Kein Anrecht auf IV-Rente» von Christof Schneider erhielt eine Würdigung.

KassensturzKeyvisual2022Copyright: SRF

Christof Schneider erhielt für seinen «Kassensturz»-Beitrag «Kein Anrecht auf IV-Rente» eine Würdigung vom Schweizer Anwaltsverband im Rahmen der gestrigen Preisverleihung in Luzern. Jury-Mitglied Michael Schweizer findet: «Dabei handelt es sich um eine Diskussion über die Berechnungsmethode für die IV-Rente, die eine komplexe, technische und für viele eher trockene Materie ist. Christof Schneider hat sie für das Publikum des 'Kassensturz' nach den Regeln der journalistischen Kunst greifbar gemacht.»

Der Beitrag begleitet Nazmije Abazaj, die sich 2019 als Beifahrerin bei einem Autounfall schwer verletzte. Deshalb musste sie ihren Job als Reinigungskraft aufgeben. Damit nicht genug: Den Antrag auf eine Invalidenrente lehnte die Unfallversicherung Suva ab. Doch warum erhält die stark beeinträchtigte Frau keine IV-Rente? Der Grund liegt am sogenannten Invaliditätsgrad: Je höher dieser ist, desto grösser ist die Chance auf eine Invaliden-Rente.

Mehr Informationen und der «Kassensturz»-Beitrag «Kein Anrecht auf IV-Rente» können hier abgerufen werden.

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Publiziert am
Freitag, 9. Juni 2023

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